- Fußgängerzone
- Fuß|gän|ger|zo|ne ['fu:sgɛŋɐts̮o:nə], die; -, -n:
Bereich einer Stadt, der für den Autoverkehr gesperrt ist, sodass die Fußgänger sich dort ungehindert bewegen können:wir schlenderten durch die Fußgängerzone.
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Fuß|gän|ger|zo|ne 〈f. 19〉 Gebiet im Stadtzentrum, das für Fahrzeuge gesperrt ist* * *
Fuß|gän|ger|zo|ne , die:(aus einer od. mehreren [Geschäfts]straßen bestehender) Bereich einer Stadt, in dem Fahrrad-, Auto- u. Motorradfahren verboten ist.* * *
Fußgängerzone,öffentlich zugängliche Flächen (Straße, Platz oder ein System aus Straßen und Plätzen), die den Fußgängern vorbehalten sind. In Fußgängerzonen sind Liefer- und Anliegerverkehr zeitlich begrenzt möglich, Fahrrad- und öffentlicher Personennahverkehr können zugelassen sein. Fußgängerzonen machen die Innenstädte für den Einkauf, also als Standorte für Einzelhandelsgeschäfte, attraktiver, wenn nahe gelegene Parkmöglichkeiten und Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs vorhanden sind. - Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg gab es einzelne für den motorisierten Individualverkehr gesperrte Hauptgeschäftsstraßen. Fußgängerzonen im heutigen Sinne entstanden v. a. ab Mitte der 60er-Jahre, meist zunächst in Form einzelner Fußgängerstraßen. (verkehrsberuhigte Zone)* * *
Fuß|gän|ger|zo|ne, die: (aus einer od. mehreren [Geschäfts]straßen bestehender) Bereich einer Stadt, in dem Fahrrad-, Auto- u. Motorradfahren verboten ist: junges fahrendes Volk belebt ... Marktplätze und -n (Spiegel 45, 1977, 275); Die F. quirlt nach zehn Uhr morgens, wenn die „Frühaufsteher“ ihr teures Bepelztes ausführen (ski 10, 1981, 106).
Universal-Lexikon. 2012.